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Detailaufnahme eines aufgeschnittenen Kupferkabels

Die Regulierungskammer M-V nimmt die Aufgaben der Landesregulierungsbehörde gemäß § 54 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wahr. Danach ist die Regulierungskammer M-V zuständig für Strom- und Gasnetzbetreiber in Mecklenburg-Vorpommern, an deren Netz weniger als 100.000 unmittelbar oder mittelbar angeschlossene Kunden sind und deren Netze nicht über die Grenzen des Landes Mecklenburg-Vorpommern hinausgehen. Weist eine Vorschrift des EnWG eine Zuständigkeit nicht einer bestimmten Behörde zu, so nimmt die Bundesnetzagentur die im EnWG der Behörde übertragenen Aufgaben und Befugnisse wahr (Auffangzuständigkeit), vgl. § 54 Abs. 3 S. 1 EnWG.

Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Energiesachen vom 02.09.2021 (Rechtssache C‑718/18)

Die Regulierungskammer M-V schließt sich der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 02.09.2021 an. Bis die energierechtlichen Anpassungen erfolgt sind, wird die Regulierungskammer M-V das geltende deutsche Recht, insbesondere ARegV und StromNEV/GasNEV, weiter anwenden und auf dieser Grundlage ihre Spruchpraxis fortführen.

Bezeichnung Format Größe
Regulierungskammer Gesetz PDF 0,41 MB
Geschäftsordnung der Regulierungskammer PDF 0,17 MB

Strom- und Gasnetzbetreiber

Strom- und Gasnetzbetreiber in MV in Zuständigkeit der Regulierungskammer MV

Lübow Rostock Trassenheide Ribnitz-Damgarten Greifswald Torgelow Schwerin Parchim Waren Neustrelitz Malchow Neubrandenburg Hagenow Lübz Teterow Wismar Pasewalk Güstrow Grevesmühlen Stralsund Ludwigslust Sassnitz / Neu Mukran
Karte der Strom- und Gasnetzbetreiber in MV

Grafik: EM, Stand: November 2019

Standort Stromnetzbetreiber
Standort Gasnetzbetreiber

Strom- und Gasnetzbetreiber in MV in Zuständigkeit der Regulierungskammer MV

Lübow

Kontakt

Gasversorgung Wismar Land GmbH
Dorfstraße 28
23972 Lübow

Rostock

Kontakt

Stadtwerke Rostock AG
Schmarler Damm 5
18069 Rostock
Webseite: www.swrag.de
Stromkontor Rostock GmbH
Zum Wasserwerk 3
18147 Rostock

Trassenheide

Kontakt

Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH
Wiesenweg 6
17449 Trassenheide
Webseite: www.gvp-netz.de

Ribnitz-Damgarten

Kontakt

Stadtwerke Ribnitz-Damgarten GmbH
Körkwitzer Weg 9
18311 Ribnitz-Damgarten

Greifswald

Kontakt

Stadtwerke Greifswald GmbH
Gützkower Landstraße 19-21
17489 Greifswald

Torgelow

Kontakt

Gasversorgung Torgelow GmbH
Albert-Einstein-Str. 79
17358 Torgelow

Schwerin

Kontakt

Netzgesellschaft Schwerin mbH (NGS)
Eckdrift 43-45
19061 Schwerin

Parchim

Kontakt

Stadtwerke Parchim GmbH
Ostring 38
19370 Parchim

Waren

Kontakt

Stadtwerke Waren GmbH
Ernst-Alban-Straße 2
17192 Waren

Neustrelitz

Kontakt

Stadtwerke Neustrelitz GmbH
Postfach: 1233
17222 Neustrelitz

Malchow

Kontakt

Stadtwerke Malchow
Straße der Jugend 2
17213 Malchow

Neubrandenburg

Kontakt

Neubrandenburger Stadtwerke GmbH
John-Schehr-Straße 1
17033 Neubrandenburg
Webseite: www.neu-sw.de

Hagenow

Kontakt

Stadtwerke Hagenow GmbH
Bahnhofstr. 87
19230 Hagenow

Lübz

Kontakt

Stadtwerke Lübz GmbH
Grevener Straße 29
19386 Lübz

Teterow

Kontakt

Stadtwerke Teterow GmbH
Gasstraße 26
17166 Teterow

Wismar

Kontakt

Strom- und Gasnetz Wismar GmbH
Flöter Weg 6-12
23970 Wismar

Pasewalk

Kontakt

Stadtwerke Pasewalk GmbH
An den Stadtwerken 2
17309 Pasewalk

Güstrow

Kontakt

Stadtwerke Güstrow GmbH
Zum Hohen Rad 48
18273 Güstrow

Stralsund

Kontakt

SWS Netze GmbH
Frankendamm 7
18439 Stralsund

Grevesmühlen

Kontakt

Stadtwerke Grevesmühlen GmbH
Grüner Weg 26
23936 Grevesmühlen

Ludwigslust / Grabow

Kontakt

Stadtwerke Ludwigslust/Grabow
Wasserturmweg 9
19288 Ludwigslust

Sassnitz / Neu Mukran

Kontakt

Fährhafen Sassnitz GmbH
Im Fährhafen 20
18546 Sassnitz / Neu Mukran

Kontakt

Regulierungskammer Mecklenburg-Vorpommern
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Telefon: 0385 588-15534
Telefax: 0385 509-15539

Mitglieder der Regulierungskammer Mecklenburg-Vorpommerns

Vorsitzender Christian Engelke

Beisitzerin
Anika Meißner
Beisitzerin
Ute Elisabeth Torka
Beisitzerin
Susanne Retzlaff
Beisitzer
Daniel Thurn

 

Historie

Der als Paradigmenwechsel bezeichnete Wandel von der kostenorientierten Entgeltgenehmigung hin zur Anreizregulierung, bei der die Kosten des Netzbetriebs von den Erlösen entkoppelt werden, erfolgte mit Inkrafttreten der Anreizregulierungsverordnung am 6. November 2007. Seit dem 1. Januar 2009 werden Netzbetreibern die Entgelte für den Netzzugang nach dem System der Anreizregulierung individuell und effizienzbasiert vorgegeben. Das Ziel des Systems ist den Netzbetreibern Anreize für eine möglichst effiziente Leistungserbringung zu setzen. Dies geschieht konkret dadurch, dass die Regulierungsbehörden gegenüber den Netzbetreibern für die Dauer einer Regulierungsperiode (5 Jahre) eine Obergrenze für ihre Erlöse und Effizienzziele festlegen. Gelingt es einem Netzbetreiber noch effizienter zu wirtschaften, kann der Netzbetreiber hierdurch generierten zusätzlichen Gewinn behalten.

Die Aufgaben der Regulierungsbehörde werden von der Bundesnetzagentur und den Landesregulierungsbehörden seit Umsetzung der EU-Beschleunigungsrichtlinie im Energiewirtschaftsgesetz 2005 wahrgenommen. Mecklenburg-Vorpommern hatte die Aufgaben der Landesregulierungsbehörde mit dem "Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz" vom 27. Dezember 2005 der Bundesregierung übertragen. Damit erledigte die Bundesnetzagentur die Regulierungsaufgaben im Wege der Organleihe stellvertretend für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

Mit Beschluss des Landtages vom 22. April 2015 (Drs. 6/3882) forderte der Landtag die Landesregierung auf, die Organleihe zu beenden und eine landeseigene Regulierungsbehörde aufzubauen. Der für die Energiewirtschaft in Mecklenburg- Vorpommern zuständige Minister hat mit Schreiben vom 25. Juni 2015 die Kündigung der Organleihe gegenüber dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie zum 31. Dezember 2015 ausgesprochen.

Ausschlaggebend für diese Entscheidung war, dass eine breite Mehrheit der Netzbetreiber die Organleihe als nicht zielführend erachtete. Grund hierfür war unter anderem, dass die Netzbetreiber keine Ansprechpartner in Mecklenburg-Vorpommern für ihre teilweise landesspezifischen Belange hatten. Auch wenn bei der Netzregulierung weitestgehend eine bundeseinheitliche Praxis angestrebt wird, könne eine eigene Regulierungsbehörde unmittelbar auf neue energiepolitische Anforderungen und länderspezifische Gegebenheiten reagieren. Aufgrund der kürzeren Wege könne ein besserer Austausch zu den Regulierungsthemen/Verfahren vor Ort stattfinden.

Seit dem 1. Januar 2016 nimmt die beim für Energie zuständigen Ministerium eingerichtete Regulierungskammer Mecklenburg-Vorpommern die Aufgabe als Landesregulierungsbehörde für die 38 Gas- und Stromnetzbetreiber im Land wieder selbst wahr.